Bustransport
Die Schüler und Schülerinnen haben im „Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Schülerbeförderung“ einen Beförderungsanspruch zur Hin- und Rückfahrt vom Wohnort zur Schule/Schulstandort.
Als Sachaufwandsträger der Rupert-Egenberger-Schule ist der Landkreis München für die Schülerbeförderung zuständig. Derzeit werden die Schüler und Schülerinnen im Auftrag des Landratsamts durch private Busunternehmen befördert. Dies erfolgt überwiegend in großen Reisebussen. Aufgrund der Vergabe der Schülerbeförderung an private Unternehmen ist die Kostenübernahme für einen Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur in Ausnahmefällen und nach Beantragung und Begründung möglich.
Informationen zur Schülerbeförderung wie z.B. An- und Abfahrtszeiten, Zustiegshaltestellen, etc. erhalten Sie jeweils am Ende der Sommerferien durch das Landratsamt.
Landkreis München: Dienstleistung
Für allgemeine Fragen zur Busbeförderung steht Ihnen auch gerne unser Sekretariat zur Verfügung.
Für Kinder, die in den Gemeinden der Schulstandorte wohnen (Unterschleißheim, Feldkirchen, Ismaning), gilt Folgendes zu beachten:
Die Beförderungspflicht besteht, soweit:
-der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder
-eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert.
Siehe: SchBefV: Verordnung über die Schülerbeförderung, § 2 Umfang der Beförderungspflicht, Bayern.Recht – Bayer. Staatskanzlei SchBefV: Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1994 (GVBl. S. 953) BayRS 2230-5-1-1-K (§§ 1–7) - Bürgerservice