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Mobile Sonderpädagogische Hilfe

Was sind die MSH?

Die MSH sind ein Angebot des Förderzentrums Unterschleißheim für noch nicht schulpflichtige Kinder mit Auffälligkeiten in den Bereichen

    * Sprache
    * Fein- und Grobmotorik
    * emotionales und soziales Verhalten
    * Arbeitsverhalten
    * Aufmerksamkeit und Konzentration
    * Merkfähigkeit
    * Wahrnehmung

 

Wie arbeiten die MSH?

Die MSH arbeiten

    * präventiv
      Sprachauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen sollen möglichst früh erkannt werden.

    * integrativ:
      Durch unterstützende Maßnahmen soll der problemlose Start in die Schule ermöglicht werden.

Umfassende Förderdiagnostik durch:

    * Beobachtung in der Gruppe
    * Diagnostische Erhebungen
    * Eltern- und Erziehergespräche
    * intensiven Kontakt mit dem Kind

Ausführliche Beratung durch:

    * Besprechung des ermittelten Förderbedarfs mit Eltern und Erziehern
    * Aufzeigen geeigneter Interventionsmaßnahmen
    * Vermittlung von Kontakten zu entsprechenden Fachdiensten

Unterstützung bei der Entwicklung geeigneter Fördermaßnahmen sowie deren Durchführung mit einzelnen Kindern oder in Kleingruppen.

 

Wann wenden Sie sich an die MSH?

Ein Kind fällt auf durch:
    * Sprachauffälligkeiten
    * Fein-und grobmotorische Probleme
    * Auffälligkeiten im emotionalen und/oder sozialen Bereich
    * Störungen des Arbeitsverhaltens
    * Schwierigkeiten mit Aufmerksamkeit und Konzentration
    * Probleme bei der Merkfähigkeit
    * Beeinträchtigung in der Wahrnehmung


Wie nehmen Sie Kontakt auf?

Die Kindertagesstätte oder die Eltern stellen Auffälligkeiten in der motorischen, sprachlichen oder emotionalen und sozialen Entwicklung eines Kindes fest.

Die Leitung der Kindertagesstätte veranlasst mit Einverständnis der Eltern die Aufnahme in die Förderung durch die mobilen sonderpädagogischen Hilfen, indem sie die von der Gruppenleitung ausgefüllten Anmeldeformulare an die Schulleitung des SFZ Unterschleißheim leitet.

Nach deren Eingang nimmt die Kollegin der mobilen sonderpädagogischen Hilfen Kontakt mit der Kindertagesstätte auf und vereinbart einen ersten Beratungstermin.

Den Antrag zur Betreuung durch den MSH finden Sie hier oder im Formularcenter

Rechtliche Grundlagen BayEUG Art 22 (2)
1 Für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten, ihrer Gesamtpersönlichkeit und für ein selbständiges Lernen und Handeln auch im Hinblick auf die Schulreife spezielle sonderpädagogische Anleitung und Unterstützung benötigen, können die fachlich entsprechenden Förderschulen bei anderweitig nicht gedecktem Bedarf Mobile Sonderpädagogische Hilfe in der Familie, in den Kindertageseinrichtungen und im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung (z.B. Frühförderstellen) leisten.

2 Sie fördern die Entwicklung der Kinder, beraten die Eltern und Erzieher und verfolgen dabei die in Art. 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Ziele in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den medizinischen, psychologischen, sonstigen pädagogischen, sozialen und anderen im Rahmen der Frühförderung zusammenwirkenden Diensten, deren Aufgaben, Rechtsgrundlagen, Organisation und Finanzierung unberührt bleiben.

3 Die Förderung setzt das Einverständnis der Eltern und bei der sonderpädagogischen Hilfe in den Kindertageseinrichtungen die Absprache mit der Leitung der Kindertageseinrichtungen voraus.